Abschlüsse und Anforderungen

An der Sekundarschule Leichlingen können alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I erworben werden:

Ab der Jahrgangsstufe 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler zu jedem Zeugnis eine Prognosemitteilung. Aus dieser geht hervor, welcher Schulabschluss bei gleich bleibenden Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 voraussichtlich erreicht wird.

Außerdem stellt das Land Nordrhein-Westfalen eine Software zur Verfügung, mit der anhand eines individuellen Leistungsbilds der voraussichtliche Abschluss berechnet werden kann. Insbesondere lässt sich so recht einfach feststellen, welche Auswirkungen Änderungen in den Leistungen auf den Abschluss haben. Zum Download bitte hier klicken.

Eine weitere Übersicht über Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten nach der Sekundarschule haben wir für Sie im Rahmen eines Informationsabends am 26.10.2022 über Teams zusammengestellt und stellen Sie an dieser Stelle ebenfalls zur Verfügung.

 

 

Der Erste Schulabschluss wird mit der Versetzung in die Klasse 10 erworben, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule erfüllt sind.

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Für denErweiterten Ersten Schulabschluss müssen in allen Fächern ausreichende Leistungen erbracht werden. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik oder Chemie genügt dafür das Anforderungsniveau eines Grundkurses. Der Abschluss wird auch erreicht, wenn die Leistungen

In Erweiterungskursen dürfen diese Mindestanforderungen um eine Zensur unterschritten werden.

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Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird erworben, wenn

Bei mehr als zwei Erweiterungskursen werden die dort erbrachten Leistungen wie eine im Grundkurs um eine Notenstufe höher erbrachte Leistung gewertet.

Die zahlreichen Ausgleichsregelungen können an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bei Bedarf können Sie sich gerne von der Klassenleitung oder der Abteilungsleitung beraten lassen.

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Für den Qualifikationsvermerk zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe müssen zusätzlich folgende Bedingung erfüllt sein:

Auch hier gibt es Ausgleichsregelungen, zu denen wir Sie im Einzelfall gerne beraten.

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Um den Qualifikationsvermerk zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zu erwerben, müssen wiederum zusätzlich

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Alle hier veröffentlichten Angaben sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bindend sind jedoch allein die Aussagen der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-SI) sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften.