Basierend auf den Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW schärft die Sekundarschule ihre Regelungen zur Nutzung von Handys, anderen digitalen Endgeräten und Zubehör durch die Schüler:innen wie nachfolgend dargelegt aus. Die Regelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2025/26 vorläufig in Kraft und greift verbindlich ab dem 07.10.2025 vorbehaltlich des Beschlusses der Schulkonferenz.
- Die Nutzung ist während der gesamten Schulzeit und zudem auf dem gesamten Schulgelände (auch in den Räumlichkeiten der Mensa) untersagt.
- Schüler*innen dürfen ihre Geräte ausgeschaltet in einer Tasche mitführen. Alles darüber hinaus gilt als Nutzung.
- Lehrkräfte dürfen Geräte der Schüler*innen einsammeln oder gezielt für Unterrichtszwecke nutzen lassen.
- Die Handynutzung auf dem Flur ist in jedem Fall, auch zu Unterrichtszwecken, verboten. Hierfür stehen die digitalen Endgeräte der Schule zur Verfügung.
- Jegliche Aufnahmen (Videos, Nachrichten, Bilder etc.) sind untersagt.
- Bei Zuwiderhandlung greifen folgende Maßnahmen:
- Bei erstmaliger Missachtung des Nutzungsverbots erfolgt in der Regel eine mündliche Verwarnung durch eine Lehrkraft/ Mitarbeiter:in des Schulpersonals.
- Bei Nutzung trotz Ermahnung erfolgt die temporäre Wegnahme des digitalen Endgerätes. Es kann am Ende des persönlichen Schultages am Lehrerzimmer abgeholt werden.
- Bei wiederholter Missachtung der Regel oder schwerwiegender Nutzung des Endgerätes (z.B. heimliche Aufnahmen, Störung des Unterrichts… ) werden die Erziehungsberechtigten informiert. Es erfolgt die Einbehaltung des Gerätes (ggf. auch über das Wochenende) verbunden mit der Abholung durch die Erziehungsberechtigten.
- Bei Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte…) wird darüber hinaus die Schulleitung informiert und ggf. bei den zuständigen Behörden Anzeige erstattet. Zudem erfolgen erzieherische Maßnahmen und/ oder Ordnungsmaßnahmen.
- Auf schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten oder Ausflügen) gelten ggf. gesonderte Regelungen, die die leitende Lehrkraft bestimmen kann.
Die Schüler:innen werden zu Beginn des Schuljahres über diese Ausschärfung der Regeln durch ihre Klassenleitung informiert.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/handlungsempfehlung-handynutzung