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Ausschärfung der Handynutzungsregeln an der Sekundarschule ab dem Schuljahr 2025/26

Basierend auf den Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW schärft die Sekundarschule ihre Regelungen zur Nutzung von Handys, anderen digitalen Endgeräten und Zubehör durch die Schüler:innen wie nachfolgend dargelegt aus. Die Regelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2025/26 vorläufig in Kraft und greift verbindlich ab dem 07.10.2025 vorbehaltlich des Beschlusses der Schulkonferenz.   

  1. Die Nutzung ist während der gesamten Schulzeit und zudem auf dem gesamten Schulgelände (auch in den Räumlichkeiten der Mensa) untersagt. 
  1. Schüler*innen dürfen ihre Geräte ausgeschaltet in einer Tasche mitführen. Alles darüber hinaus gilt als Nutzung. 
  1. Lehrkräfte dürfen Geräte der Schüler*innen einsammeln oder gezielt für Unterrichtszwecke nutzen lassen. 
  1. Die Handynutzung auf dem Flur ist in jedem Fall, auch zu Unterrichtszwecken, verboten. Hierfür stehen die digitalen Endgeräte der Schule zur Verfügung. 
  1. Jegliche Aufnahmen (Videos, Nachrichten, Bilder etc.) sind untersagt. 
  1. Bei Zuwiderhandlung greifen folgende Maßnahmen: 
  • Bei erstmaliger Missachtung des Nutzungsverbots erfolgt in der Regel eine mündliche Verwarnung durch eine Lehrkraft/ Mitarbeiter:in des Schulpersonals. 
  • Bei Nutzung trotz Ermahnung erfolgt die temporäre Wegnahme des digitalen Endgerätes. Es kann am Ende des persönlichen Schultages am Lehrerzimmer abgeholt werden.  
  • Bei wiederholter Missachtung der Regel oder schwerwiegender Nutzung des Endgerätes (z.B. heimliche Aufnahmen, Störung des Unterrichts… ) werden die Erziehungsberechtigten informiert. Es erfolgt die Einbehaltung des Gerätes (ggf. auch über das Wochenende) verbunden mit der Abholung durch die Erziehungsberechtigten.  
  • Bei Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte…) wird darüber hinaus die Schulleitung informiert und ggf. bei den zuständigen Behörden Anzeige erstattet. Zudem erfolgen erzieherische Maßnahmen und/ oder Ordnungsmaßnahmen.   
  1. Auf schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten oder Ausflügen) gelten ggf. gesonderte Regelungen, die die leitende Lehrkraft bestimmen kann.  

   

Die Schüler:innen werden zu Beginn des Schuljahres über diese Ausschärfung der Regeln durch ihre Klassenleitung informiert.  

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: 

https://www.schulministerium.nrw/handlungsempfehlung-handynutzung 

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