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Abschlüsse und Anforderungen

An der Sekundarschule Leichlingen können alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I erworben werden:

Ab der Jahrgangsstufe 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler zu jedem Zeugnis eine Prognosemitteilung. Aus dieser geht hervor, welcher Schulabschluss bei gleich bleibenden Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 voraussichtlich erreicht wird.

Außerdem stellt das Land Nordrhein-Westfalen eine Software zur Verfügung, mit der anhand eines individuellen Leistungsbilds der voraussichtliche Abschluss berechnet werden kann. Insbesondere lässt sich so recht einfach feststellen, welche Auswirkungen Änderungen in den Leistungen auf den Abschluss haben. Zum Download bitte hier klicken.

Eine weitere Übersicht über Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten nach der Sekundarschule haben wir für Sie im Rahmen eines Informationsabends am 26.10.2022 über Teams zusammengestellt und stellen Sie an dieser Stelle ebenfalls zur Verfügung.

 

 

Der Erste Schulabschluss wird mit der Versetzung in die Klasse 10 erworben, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule erfüllt sind.

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Für denErweiterten Ersten Schulabschluss müssen in allen Fächern ausreichende Leistungen erbracht werden. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik oder Chemie genügt dafür das Anforderungsniveau eines Grundkurses. Der Abschluss wird auch erreicht, wenn die Leistungen

  • in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch mangelhaft (5) sind,
  • in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch mangelhaft (5) und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend (5 oder 6) sind oder
  • in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft (1x5 und 1x6) sind.

In Erweiterungskursen dürfen diese Mindestanforderungen um eine Zensur unterschritten werden.

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Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird erworben, wenn

  • die Schülerin/der Schüler an mindestens zwei Erweiterungskursen teilgenommen,
  • in den Erweiterungskursen mindestens ausreichende Leistungen,
  • in den Grundkursen mindestens befriedigende Leistungen und
  • in den übrigen Fächern mindestens zwei befriedigende Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen erbracht hat.

Bei mehr als zwei Erweiterungskursen werden die dort erbrachten Leistungen wie eine im Grundkurs um eine Notenstufe höher erbrachte Leistung gewertet.

Die zahlreichen Ausgleichsregelungen können an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bei Bedarf können Sie sich gerne von der Klassenleitung oder der Abteilungsleitung beraten lassen.

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Für den Qualifikationsvermerk zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe müssen zusätzlich folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Teilnahme an mindestens drei Erweiterungskursen
  • mindestens befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen und im Wahlpflichtfach sowie mindestens gute Leistungen in einem Grundkurs

Auch hier gibt es Ausgleichsregelungen, zu denen wir Sie im Einzelfall gerne beraten.

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Um den Qualifikationsvermerk zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zu erwerben, müssen wiederum zusätzlich

  • bis zum Ende der Klasse 10 der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache belegt worden sein,
  • die Leistungen die Anforderungen für die Einführungsphase übertreffen und darüber hinaus
  • die Abschlusskonferenz überzeugt sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler erfolgreich am Unterricht der Qualifikationsphase teilnehmen kann.

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Alle hier veröffentlichten Angaben sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bindend sind jedoch allein die Aussagen der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-SI) sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften.

 

 

 

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